Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service und Nutzung der Plattform SportFinder.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform SportFinder, die SPORTFINDER SPRL seinen Partnern (im Folgenden der Partner oder die Partner) zur Verfügung stellt.

Die Plattform wird von SPORTFINDER SPRL betrieben, die bei der BCE unter der Nr. BE0722.563.391 eingetragen ist und ihren Sitz in Rue des Comparçonniers 55, 6060 Charleroi, Belgien hat (im Folgenden die « SportFinder » oder die « Plattform »).

Die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbundenen Parteien sind SportFinder und die Partner, die die Dienstleistungen von SportFinder gemäß den in diesem Dokument beschriebenen Bestimmungen nutzen (im Folgenden die „Parteien“).

1. Definitionen

Partner
Sportzentren, angeschlossene Clubs oder Sporttrainer, die eine kommerzielle und vertragliche Beziehung zu SportFinder pflegen.
Plattform
Repräsentiert die Website von SportFinder (www.sport-finder.com) und sämtliche von ihr angebotenen Dienstleistungen.
Dienstleistungen
Die von SportFinder auf seiner Website www.sport-finder.com angebotenen und in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Dienste.
Stripe
Ein Technologieunternehmen, das eine Internet-Infrastruktur entwickelt, die Zahlungen akzeptiert und deren Online-Geschäft verwaltet.
Auszahlung
Entspricht der Auszahlung der an die Partner geschuldeten Beträge für jeden über die Plattform getätigten Einkauf.
Benutzer
Jede Person, die die auf der Plattform verfügbaren Dienste nutzt.
Provision
Repräsentiert den Prozentsatz der von SportFinder erhobenen Beträge, die sich auf die vom Partner erbrachten Dienstleistungen beziehen und von den Nutzern getragen werden, die einen Teil der Vergütung von SportFinder darstellen.

2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen von SportFinder

SportFinder, dessen Mission die Förderung des Sports im Allgemeinen ist, hat alle Rechte an den auf der Plattform zusammengeführten Software entwickelt und besitzt diese Rechte, darunter:

  • Ein Sportverzeichnis
  • Ein Reservierungssystem, das den Nutzern ermöglicht, ihre Reservierungen und die vom Partner angebotenen weiteren Dienste zu verwalten und zu bezahlen.
  • Eine Verwaltungssoftware, die die operative Verwaltung des Sportzentrums ermöglicht (im Folgenden « SportFinder ERP » oder « Verwaltungssoftware »), einschließlich der Reservierungen, die von den Nutzern auf der Plattform vorgenommen werden, oder der direkt vom Partner erfassten Reservierungen.

Das Verwaltungssoftware und das Reservierungssystem unterliegen direkt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Sportverzeichnis dient unter anderem dazu, das Angebot der Partner zu fördern. SportFinder behält sich das Recht vor, diesen Dienst zu ändern oder einzustellen, ohne dass Partner Anspruch auf irgendwelche Forderungen haben.

3. Verpflichtungen der Parteien

SportFinder verpflichtet sich zu

  1. Bereitstellung einer Management-Software, die speziell für den Sportsektor entwickelt wurde und eine operative Verwaltung des Sportzentrums/Clubs ermöglicht.
  2. Bereitstellung eines Buchungssystems, das es den Nutzern ermöglicht, Reservierungen der vom Partner angebotenen Dienste vorzunehmen.
  3. Unterstützung des Partners während des ersten Monats nach Vertragsaufnahme bei allen Fragen zur Plattform, zu deren Implementierung und zu ihrem Betrieb.
  4. Die im Zusammenhang mit den vom Partner gelieferten Waren und Dienstleistungen eingezogenen Gelder an den Partner überweisen.
  5. Dem Partner die Einhaltung der DSGVO auf der Plattform garantieren.
  6. Dem Partner die Einhaltung der belgischen Rechtsvorschriften für die auf der Plattform verfügbaren Dienste gewährleisten.

Der Partner verpflichtet sich zu:

  1. Die Nutzungsbedingungen von SportFinder, über die er zuvor informiert wurde, verstehen und einhalten.
  2. Alle in diesem Dokument enthaltenen Vereinbarungen respektieren und einhalten.
  3. Über die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes erforderlichen technischen Elemente verfügen: aktuelles Betriebssystem, Internetzugang, aktueller Internetbrowser.
  4. Alle Reservierungen der Nutzer bezüglich der vom Partner über die Plattform reservierten Dienste erfüllen.
  5. Die Verfügbarkeit der zu reservierenden Dienste aktuell halten.
    Folgende Bereiche betreffen: Belegungen, Reservierungen, Verkäufe und Bestände.
    Der Partner verpflichtet sich, alle außerhalb der Plattform akzeptierten Belegungen (Reservierungen) vollständig in die Plattform zu übertragen über die Verwaltungssoftware oder die Dienste oder Ressourcen (z. B. die Spielfelder) nicht reservierbar zu machen.
    Um zu verhindern, dass die Erfahrung und Zufriedenheit der Endnutzer durch doppelte Reservierungen oder nicht erfüllbare Reservierungen negativ beeinträchtigt werden.
  6. Garantieren, dass jeder Benutzer, der eine Aktion in der Verwaltungssoftware der Plattform, SportFinder ERP, ausführt, über ausreichende Befugnisse verfügt, im Namen des Partners zu handeln, und SportFinder von jeglicher Haftung freistellt, die sich aus einer nachlässigen Haltung oder Handlung des Partners ergibt.
  7. Den vereinbarten Preis gemäß den finanziellen Bedingungen, die in den besonderen Bedingungen des unterzeichneten Abkommens beschrieben sind, an SportFinder zahlen.
  8. Keine Anfechtung sämtlicher finanzieller Transaktionen bezüglich der Vergütung von SportFinder, die gemäß den finanziellen Konditionen dieser Bedingungen vereinbart wurden und in den besonderen Bedingungen, die im unterzeichneten Abkommen detailliert beschrieben sind.
  9. Sicherstellen, dass jede Nutzung und Handhabung der Plattform durch eine natürliche Person erfolgt, die vom Partner beschäftigt ist oder ein professioneller Mitarbeiter des Partners ist. Die Nutzung jeglicher Art von Werkzeugen, insbesondere robotischer oder softwarebasierter Werkzeuge, gleich ob die Werkzeuge vom Partner selbst oder von Dritten stammen, ist strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung von SportFinder per E-Mail vor.
  10. Die Rechte und/oder Pflichten, die aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erworben wurden, nicht auf Dritte übertragen, einschließlich der Subrogation seiner vertraglichen Position, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SportFinder.
  11. Die Dienste nicht dazu verwenden, Tätigkeiten auszuführen, die gegen das Gesetz, die guten Sitten, die öffentliche Ordnung verstoßen oder die Dienste zu illegalen, verbotenen oder Dritten schädlichen Zwecken oder Auswirkungen verwenden; SportFinder lehnt jegliche daraus resultierende Haftung ab.
  12. Die europäischen und nationalen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten (DSGVO) beachten und sich darüber im Klaren sein, dass bestimmte Informationen vertraulich sind und deren Offenlegung schwere Sanktionen nach sich ziehen kann. Weitere Details im Abschnitt 8. Vertraulichkeit.
  13. Nutzer nicht dazu verleiten, Online-Reservierungen zu stornieren und ihn zu bitten, vor Ort zu bezahlen. Dies hat direkte finanzielle Auswirkungen für SportFinder und beeinträchtigt die Fortführung seiner Mission.
  14. Das System nicht umgehen, um die Zahlung der Provision an SportFinder zu vermeiden.
  15. Die vom Plattformanbieter in seinem Namen erstellten Rechnungen, die direkt an die Nutzer für Waren und Dienstleistungen gerichtet sind, die über die Plattform reserviert wurden, anerkennen.

4. Genehmigung und Einwilligung des Partners

Der Partner gestattet ausdrücklich SportFinder, die Echtzeit-Veröffentlichung sowie die Verwaltung des Online-Verkaufs und der Zahlungsabwicklung der vom Partner angebotenen Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzer der Plattform vorzunehmen.

Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Partner ausdrücklich, dass alle online vermarkteten Sportprodukte und -dienstleistungen auf der Plattform SportFinder vermarktet werden.

Ebenso gestattet der Partner SportFinder, dem Nutzer des Partners Informationen und besondere Bedingungen anzuzeigen, wie z. B.: besondere Bedingungen, Hausordnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners, Allgemeine Servicebedingungen des Partners für Abonnements, Rabatte, Promotionen, Mitgliedschaften usw.

Der Partner räumt SportFinder das Recht ein, Rechnungen im Namen des Partners an die Nutzer auszustellen, die sich auf die über die Plattform reservierten Produkte und Dienstleistungen beziehen.

Schließlich gestattet der Partner SportFinder, nicht personenbezogene Daten zu rein statistischen Zwecken zu verwenden, um die Plattform und den erbrachten Service zu verbessern.

5. Durée

Soweit nicht ausdrücklich anders in den besonderen Bedingungen, die im unterzeichneten Vertrag detailliert sind:

[X0X]Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Jede Partei kann ihn mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen beenden, die durch eingeschriebenen Brief bekanntgegeben wird und am dritten Werktag nach dem Versand wirksam wird.

6. Finanzielle Bedingungen

6.1. Finanzielle Bedingungen in Bezug auf SportFinder

Die Kosten, die mit den erbrachten Dienstleistungen verbunden sind, und die Zahlungsmethode sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen detailliert aufgeführt.

6.2.1. Abonnement

Sofern nicht anders in den im Vertrag detaillierten Sonderbedingungen festgelegt ist, werden die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltungssoftware , SportFinder ERP, monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Der Partner leistet die Zahlung gemäß den vertraglichen Bestimmungen per Lastschrift oder per Überweisung. Im Fall einer Rückerstattung, eines Zahlungsverzugs von mehr als 30 Tagen oder Nichtzahlung von Rechnungen kann SportFinder ganz oder teilweise die Services jederzeit und ohne vorherige Mahnung aussetzen.

6.2.1. Provision

Darüber hinaus verwaltet SportFinder den Online-Verkauf und die Abwicklung der Zahlungen für Reservierungen und Sportangebote des Partners im Reservierungssystem und erhebt dabei Finanz- und Verwaltungsgebühren gemäß den Finanz- und Zahlungsbedingungen, wie im Vertrag detailliert beschrieben.

SportFinder übernimmt die mit Bankzahlungen verbundenen Gebühren (Stripe, Bancontact, Geldtransfers zum Partner, ...).

SportFinder behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Mindestprovision von 1% (einschließlich Servicegebühren) zu erheben, falls die von den Transaktionsgebühren abgezogene Provision weniger als 1% beträgt.

Die Provision von SportFinder wird vollständig erstattet, wenn eine Online-Transaktion vollständig und unteilbar erstattet wird.

6.2.3. Servicegebühren

SportFinder behält sich das Recht vor, dem Endnutzer oder dem Partner eine Servicegebühr zu berechnen. SportFinder stellt klar, dass es bevorzugt, dass die den Nutzern angezeigten Preise mit den vom Partner angebotenen Preisen übereinstimmen. Dennoch, um eine Servicequalität und die Fortführung seiner Mission zu gewährleisten, behält sich SportFinder das Recht vor, eine Servicegebühr (fest oder prozentual) zu verlangen.

Die Zuweisung der Servicegebühren (an Endnutzer oder Partner) liegt im Ermessen des Partners und kann monatlich geändert werden. Die Änderung tritt jeweils am ersten Tag des folgenden Monats in Kraft.

SportFinder behält sich das Recht vor, die Servicegebühren jederzeit zu ändern und den Partnern und Nutzern jede Änderung der Servicegebühren mitzuteilen, bevor sie in Kraft tritt. Änderungen der Servicegebühren betreffen die über die Plattform vor dem Inkrafttreten dieser Änderung getätigten Verkäufe nicht.

Der Partner kann keinen Teil oder die Gesamtheit der von SportFinder erhobenen Servicegebühren verlangen.

6.3. Finanzielle Bedingungen des Partners

SportFinder überweist dem Partner den nach Abzug seiner Provision und Servicegebühren verbleibenden Betrag, dessen Satz in den besonderen Bedingungen detailliert im Vertrag aufgeführt ist und auf der dem Partner von Stripe mitgeteilten Bankverbindung basiert.

Die Auszahlung an den Partner erfolgt, sofern nicht anders in der Plattformkonfiguration durch den Partner oder der unterzeichneten Vereinbarung angegeben, wöchentlich. Jede Auszahlung wird mit einem Dokument verbunden, das alle Reservierungen beim Partner umfasst.

SportFinder möchte in Zukunft Partnern die Möglichkeit geben, Auszahlungen manuell über den Verwaltungssoftware zu steuern, oder deren Periodizität eigenständig festzulegen.

6.4. Besteuerung

Alle Steuern, die sich aus der Durchführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, gehen zu Lasten jeder Partei.

6.5. Stornierung und Rückerstattung

6.5.1. Stornierung durch den Benutzer

Der Betrag der Rückerstattung im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht eines Nutzers für eine Reservierung ist vom Partner festzulegen.

Sofern nicht anders angegeben, gelten die folgenden Fristen.

  1. Mehr als 48 Stunden vor Beginn der Reservierung: Der Benutzer erhält den gesamten Kaufbetrag erstattet.
  2. 48 Stunden oder weniger vor Beginn der Reservierung bis zum Beginn der Reservierung: Der Benutzer erhält keine Rückerstattung.

SportFinder behält sich das Recht vor, den Termin einer Reservierung zu verschieben, um eine Stornierung zu vermeiden, unter den folgenden Bedingungen:

  1. Die vorherige Klausel wird eingehalten oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Partners
  2. Der Benutzer hat seine Zustimmung gegeben.

6.5.2. Annulation par le Partenaire

Auf Kosten von SportFinder
Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der Plattform oder anderer Fehler, die SportFinder zuzurechnen sind, werden die Gebühren im Zusammenhang mit der Zahlung und deren Erstattung vollständig von SportFinder getragen.

[X0X]Zugeordneter Fehler[X10X]

  • [X0X]Datenfehler: Die Daten wurden von SportFinder nicht korrekt gespeichert; die Daten wurden von SportFinder geändert.
  • [X0X]Programmierfehler der Plattform: jegliches Fehlverhalten, das eine doppelte Nutzung einer Ressource ermöglicht hat.

Ausfall der Plattform SportFinder übernimmt alle Stornierungen im Zusammenhang mit einer Doppelbuchung, die aus einer verlängerten und unterbrechungsfreien Nichtverfügbarkeit resultieren. Eine Nichtverfügbarkeit gilt als verlängert, wenn sie 120 Minuten überschreitet.

Auf Kosten des Partners
Die nachfolgend genannten Punkte bedeuten, dass der Partner die Transaktionsgebühren übernimmt, die durch das Zahlungsmittel Stripe auferlegt werden.

  • Kodierfehler
    Die Termine sind fehlerhaft, Preisfehler bei einem Produkt.
  • Doppelbuchung
    Die Reservierungen, die über die Plattform vorgenommen werden, haben Vorrang; alle Reservierungen außerhalb der Plattform (z. B. telefonisch) müssen in der Plattform erfasst werden (Ressourcen unzugänglich machen).
  • Zeitplan-/Konfigurationsfehler
    Alle Stornierungen aufgrund einer Änderung des Zeitplans des Partners, die SportFinder nicht mitgeteilt wurde, machen die Ressource unzugänglich.
  • Ressource nicht verfügbar
    Die Ressource ist nicht verfügbar und nicht als solche gekennzeichnet.

7. Plaintes et litiges

  1. Beschwerde eines Nutzers gegenüber einem Partner
    Jegliche von Nutzern eingereichte Beschwerden, die sich auf die vom Partner erbrachten Leistungen beziehen, werden an den betreffenden Partner weitergeleitet. Der Partner verpflichtet sich, SportFinder innerhalb des schnellstmöglichen Zeitrahmens, spätestens jedoch acht (8) Tage nach Weiterleitung der Anfrage durch SportFinder, eine detaillierte Antwort zu liefern, gegebenenfalls mit einem Vorschlag zur Entschädigung des Nutzers (Schaden, Nichterbringung, Nichtlieferung, Unfall, Verletzung, …).
  2. Beschwerde eines Nutzers gegenüber SportFinder
    Jegliche von Nutzern eingereichte Beschwerden über die von SportFinder erbrachten Dienstleistungen und geteilt mit dem Partner werden SportFinder durch den Partner per E-Mail weitergeleitet. Dies dient der Verbesserung der von SportFinder erbrachten Dienstleistungen.
  3. Beschwerde eines Partners gegenüber SportFinder
    Jegliche von einem Partner eingereichte Reklamation, die sich auf die von SportFinder erbrachten Dienstleistungen bezieht, wird SportFinder über die in dieser Vereinbarung festgelegten Kommunikationskanäle übermittelt, wobei die üblichen Höflichkeitsregeln zu beachten sind.
  4. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zahlungsmethode Stripe
    Ein Streitfall wird vom Benutzer beantragt. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zahlung werden direkt im Stripe-Dashboard verwaltet und verursachen automatisch Streitgebühren in Höhe von 15 €, die von Stripe auferlegt werden.
  5. Streitfall eingestellt
    Die Zahlung war tatsächlich vom Benutzer zu leisten und die Streitgebühren werden erstattet.
  6. Streitfall obliegt dem Partner
    Der Partner ist verantwortlich für die Entstehung des Rechtsstreits und wird allein die gesamten Streitkosten sowie die ursprüngliche Zahlung tragen, Punkt 8.1.4 (Doppelte Zahlung eines Nutzers - vor Ort und auf der Plattform, doppelte Buchung, …)
  7. Streitfall liegt bei SportFinder
    SportFinder ist verantwortlich für die Entstehung des Rechtsstreits und wird allein die gesamten Streitkosten sowie die ursprüngliche Zahlung tragen, Punkt 8.1.4
  8. Geteilte Rechtsstreitigkeiten
    SportFinder und der Partner werden die Rechtsstreitigkeiten zu je 50% tragen. Die Gebühren im Zusammenhang mit der ursprünglichen Zahlung bleiben SportFinder vorbehalten.

8. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, gegenüber Dritten die Vertraulichkeit aller Daten und Informationen zu wahren, die Geschäftsangelegenheiten der anderen Partei betreffen und deren Vertraulichkeit ausdrücklich erwähnt wurde oder sich aus der Beschaffenheit der Information ergibt, und von denen sie selbst, ihre Mitarbeitenden oder Dritte, an die sie sich gewandt haben, bei Abschluss und/oder Durchführung dieser Vereinbarung Kenntnis genommen haben.

Die Parteien werden die Mitglieder ihres Personals und/oder Dritte, die für sie arbeiten, darauf aufmerksam machen, dass sie auf keine Weise – weder mündlich noch schriftlich oder anderweitig – Dritten vertrauliche Daten in Bezug auf oder aus ihrer Beziehung zur anderen Partei offenbaren dürfen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei.

Die Vertraulichkeitsverpflichtungen aus dem vorliegenden Artikel gelten für Daten, die sogar vor Unterzeichnung dieses Vertrags übermittelt wurden. Jede Partei verpflichtet sich, dass ihr Personal die in diesem Artikel festgelegte Vertraulichkeitspflicht einhält, und übernimmt dafür die volle Verantwortung im Falle eines Verstoßes durch ihr Personal oder durch eventuelle Unterauftragnehmer.

Der Partner verpflichtet sich, die im Rahmen seiner Mission erhobenen Daten gemäß dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 zum Schutz der Privatsphäre und dem Gesetz vom 13. Juni 2005 über elektronische Kommunikation zu verarbeiten.

Die vom Partner im Rahmen seiner Partnerschaft mit SportFinder erhobenen Daten dürfen keinesfalls ohne die vorherigen schriftlichen Zustimmung von SportFinder an Dritte weitergegeben werden. Der Partner behält jedoch das Recht, diese Daten zu verwenden, um seine Mission auszuführen, unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

9. Datenschutz

9.1. Verarbeitung personenbezogener Daten der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie der Mitarbeitenden.

Anwendung von
[Belgien] Artikel 8 Abs. 1 der EMRK [1] und durch Artikel 22 der Verfassung,
[Europa] die Europäische Verordnung 2016/679 ("Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" – DSGVO), veröffentlicht am 4. Mai 2016 [2],
die Parteien, basierend auf dem berechtigten Interesse aus der Erbringung der erbrachten Dienste und da personenbezogene Daten zur Bereitstellung der genannten Dienste erforderlich sind, kann SportFinder die personenbezogenen Daten des Administrators des Partners und seiner Partner auf Systemen und Dateien verarbeiten, die ordnungsgemäß im Verarbeitungsjournal festgehalten sind. All dies erfolgt in strikter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.

Durch die Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren die Parteien die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ihrer vertraulichen Daten unter den in diesen Bedingungen angegebenen Konditionen und Modalitäten.

Dem Partner wird mitgeteilt, dass die Kontaktdaten des Administrators und seiner Partner von SportFinder verarbeitet werden, um die Ausarbeitung, Durchführung und Überwachung der geschlossenen Dienstleistungsbeziehung zu ermöglichen; Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Erfüllung eines Vertrags und das berechtigte Interesse beider Parteien, diese Zwecke erfüllen zu können; die Daten werden während der gesamten Dauer der genannten Beziehung aufbewahrt und auch nach deren Beendigung bis zum Ablauf der sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten.

Die zu verarbeitenden Daten sind Kontaktdaten. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erfüllung und Umsetzung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt oder erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, das Gesetz verlangt es.

Zugängliche personenbezogene Daten werden nicht in internationale Drittländer übermittelt.

Die betroffenen Personen können ihre Einwilligung widerrufen und ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht, nicht Gegenstand einer automatisierten Einzelentscheidung zu sein, ausüben, indem sie an den Sitz von SportFinder schreiben, eine Kopie eines von der Regierung ausgestellten Ausweises beifügen und den Antrag spezifizieren.

Wenn eine der Parteien der Auffassung ist, dass ihr Recht auf den Schutz personenbezogener Daten verletzt wurde, kann sie eine Beschwerde bei der belgischen Datenschutzbehörde unter https://www.autoriteprotectiondonnees.be/ einreichen.

Anhang
  1. Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.
  2. Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zur freien Bewegung dieser Daten: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=EN.

9.2. Verarbeitung personenbezogener Daten, für die SportFinder Verantwortlicher der Verarbeitung ist.

SportFinder ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten der auf der Plattform registrierten Nutzer, und sobald die genannten Daten vom Partner erhalten werden, übernimmt der Partner deren Verantwortung und wendet die geltenden Datenschutzgesetze auf diese Datenbank an.

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden dem Partner zum ausschließlichen Zweck der Verwaltung der von den Nutzern auf der Plattform getätigten Reservierungen offengelegt. Der Partner verpflichtet sich außerdem, die Nutzer gemäß den Bestimmungen des Artikels 14 der DSGVO zu informieren und gegebenenfalls deren Zustimmung einzuholen, um ihnen kommerzielle Informationen zu übermitteln.

9.3. Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Kunde Verantwortlicher der Verarbeitung ist.

Der Partner ist verantwortlich für personenbezogene Daten jedes Nutzers, dessen Daten direkt vom Partner erhoben und in der Verwaltungssoftware verwaltet werden; wobei SportFinder den Status eines Unterauftragnehmers erlangen wird. Folglich verpflichten sich die Parteien, eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung zu unterzeichnen, die den vorliegenden Allgemeine Servicebedingungen in ANHANG I beigefügt ist.

10. Haftung

SportFinder wird die besten Praktiken im Bereich Sicherheitsverfahren und Datenwiederherstellung anwenden und sich nach besten Kräften bemühen, dem Partner einen optimalen und hochwertigen Service zu bieten.

SportFinder ist nicht verantwortlich für Netzwerkstörungen, die von Betreibern von Telefonie und/oder Telekommunikation verursacht werden. Seine Haftung kann insbesondere nicht herangezogen werden bei: Beeinträchtigungen durch atmosphärische Bedingungen, fehlender Mobiltelefonempfang des Nutzers, Defekten der Endgeräte des Nutzers, Ausfällen der Netzversorgung durch den oder die Betreiber, fehlerhaften oder betrügerischen Handhabungen der Endgeräte oder der IT- oder Telekommunikationselemente des Nutzers, Stromausfällen, Unterbrechung durch den Internetanbieter oder den Netzwerkbetreiber.

SportFinder haftet nicht für die Behebung von Anomalien, die ausschließlich dem vom Kunden verwendeten Computer bzw. den Computern des Kunden, Mängeln in den Arbeitsbedingungen vor Ort oder Ausfällen des Hauptnetzes mit Wechselstrom oder dessen Schwankungen oder dem Kommunikationsanbieter zugeschrieben werden können und daher keinen kausalen Zusammenhang mit der Anfrage aufweisen.

Die Haftung von SportFinder gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Summe aller Beträge begrenzt, die der Kunde in den sechs (6) Monaten vor dem Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses gezahlt hat, sowohl pro Vorfall als auch insgesamt für alle Vorfälle in diesem Zeitraum.

11. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte

Alle Elemente der Software und der Plattform sind das ausschließliche Eigentum von SportFinder, alle Rechte vorbehalten. Keines der Elemente darf geändert, kopiert, verteilt, eingefasst, reproduziert, heruntergeladen, extrahiert, angezeigt, veröffentlicht, übertragen oder verkauft werden, ganz oder teilweise, in jeglicher Form oder auf jegliche Weise ohne die schriftliche vorherige Zustimmung von SportFinder. Soweit der Benutzer berechtigt ist, den angebotenen Service zu nutzen, gewährt SportFinder eine Nutzungs-Lizenz der Software, vorausgesetzt, alle Hinweise zum Urheberrecht und geistigen Eigentum bleiben unversehrt. Jegliche andere Nutzung ist strengstens untersagt.

12. Kündigung

Unabhängig von dem Vorstehenden kann jede Partei diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, ohne Vorankündigung oder Entschädigung. Als schwere Gründe gelten insbesondere die folgenden Verstöße:

  1. Verletzung der in Artikel 8 auferlegten Vertraulichkeitspflicht,
  2. Jegliche Beeinträchtigung des Markenimages von SportFinder und seiner geistigen Eigentumsrechte,
  3. Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre,
  4. Wiederholte grobe Nachlässigkeiten bei der Überprüfung der vom Partner an SportFinder übermittelten Informationen.
  5. Jeder schwere oder wiederholte Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels 3.

Die Kündigung aus irgendeinem Grund der vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen entbindet keine der Parteien von der Zahlung der bereits zugunsten der anderen Partei angesammelten Beträge bis zum Zeitpunkt der wirksamen Kündigung dieser Allgemeinen Servicebedingungen. Diese Beträge sind in allen Fällen gemäß den festgelegten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Sollte jedoch die Kündigung der vorliegenden Allgemeine Servicebedingungen wegen Vertragsbruchs durch den Partner erfolgen, werden alle bis dahin aufgelaufenen Beträge automatisch fällig.

Bei Nichterfüllung der Zahlungsobliegenheiten durch den Partner kann SportFinder neben den geschuldeten Beträgen zusätzlich Schadenersatz verlangen, und zwar in Form der vertraglich vereinbarten Unterhaltszahlungen des Partners bis zum Ablauf des Vertrags. Diese Entschädigung schließt keine weiteren Ansprüche von SportFinder wegen anderer Verstöße des Partners aus.

12. Änderungen der Leistungen

SportFinder behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen zu ändern, um sie anzupassen an: (a) die technologische Entwicklung des Marktes; (b) jede technische, funktionale und operative Verbesserung, die zu einer Verbesserung der Bereitstellung dieser Dienstleistungen führt; (c) Änderungen der Gesetze, Verordnungen und Normen, die für die Erbringung dieser Dienstleistungen und/oder damit verbundenen Aspekte gelten.

13. Anhang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den gesamten Vertrag zwischen den Parteien und ersetzen alle vorangegangenen Mitteilungen oder Unterlagen in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags.

Die folgenden Anhänge sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • ANHANG I: Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

14. Diverses

Die Nichtigkeit einer Klausel dieses Vertrags berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln.

Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, mit gutem Glauben den Abschluss einer neuen Klausel zu verhandeln, die denselben Zweck verfolgt wie die unwirksame Klausel und, soweit wie möglich, gleichwertige Wirkungen haben wird, um das vertragliche Gleichgewicht wiederherzustellen.

Die Vereinbarung wird von den Parteien alle 12 Monate neu bewertet, um gegebenenfalls die Verfahren oder Modalitäten ihrer Zusammenarbeit anzupassen. Allerdings werden keine betrieblichen oder verfahrenstechnischen Änderungen vorgenommen, die den Inhalt dieser Vereinbarung in einer Weise verändern würden, dass die Zusammenarbeit der Parteien davon betroffen wäre.

15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht.

Dieser Vertrag unterliegt belgischem Recht.

Alle Streitigkeiten aus diesem Allgemeine Servicebedingungen werden ausschließlich von den frankophonen Gerichten des Gerichtsbezirks Hainaut entschieden.

© SPORTFINDER S.P.R.L. 2019. Alle Rechte vorbehalten.

ANHANG I: Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Die vom Partner über die Verwaltungssoftware beauftragten Dienste umfassen den Zugriff und die Verarbeitung durch SPORTFINDER SPRL (im Folgenden der Datenverarbeiter oder der Verarbeiter) in verschiedenen automatisierten Dateisystemen, die dem Partner gehören (im Folgenden der Datenverantwortliche oder der Verantwortliche), geregelt durch die folgenden Klauseln.

Zweck der Verarbeitung und Identifikation der betroffenen Informationen

Durch Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermächtigt der Partner SPORTFINDER SPRL als Auftragsverarbeiter, allein die personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die zur Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten erforderlich sind, indem er die Verwaltungssoftware oder Buchungssystem beauftragt.

Die Verarbeitung besteht insbesondere darin, die vertraglich vereinbarte Softwareanwendung zu verwalten und zu pflegen, logiciel de gestion, und folglich der Zugriff auf die vom Partner über die logiciel de gestion verwalteten personenbezogenen Daten zu ermöglichen.

Um die Dienstleistungen zu erbringen, die sich aus der Einhaltung des Gegenstands dieses Auftrags ergeben, übermittelt der Verantwortliche für die Verarbeitung SPORTFINDER SPRL die unten beschriebenen Informationen:

  1. Betroffene Personenkreise: Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten.
  2. Die von SPORTFINDER SPRL durchgeführte Verarbeitung ist auf folgende Informationen beschränkt: Identifikationsdaten, personenbezogene Merkmale, soziale Umstände, Beschäftigungsinformationen, finanzielle, wirtschaftliche und versicherungsbezogene Informationen, Transaktionen im Bereich Immobilien und Dienstleistungen sowie Anmeldeinformationen.

Pflicht des Unterauftragsverarbeiters.

Der Verantwortliche für die Verarbeitung und das gesamte Personal verpflichten sich zu:

  1. Die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, ausschließlich zu den in den AGB angegebenen Zwecken zu verwenden. Unter keinen Umständen dürfen die Daten zu eigenen Zwecken oder zu anderen als den ausdrücklich genannten Zwecken verwendet werden.
  2. Die Daten gemäß den Anweisungen des Verantwortlichen der Verarbeitung verarbeiten.
  3. Sollten der Unterauftragsverarbeiter der Ansicht sein, dass eine der Anweisungen gegen die DSGVO oder eine andere Bestimmung verstößt, wird er den Verantwortlichen für die Verarbeitung unverzüglich informieren.
  4. Eine schriftliche Aufzeichnung aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die vom Verantwortlichen durchgeführt werden, aufbewahren, die Folgendes enthält:
  5. Der Name und die Kontaktdaten des/der Unterauftragsverarbeiter und jedes Verantwortlichen, für deren Auftrag der Unterauftragsverarbeiter handelt, sowie gegebenenfalls des Vertreters des Verantwortlichen oder des Unterauftragsverarbeiters und des Datenschutzbeauftragten.
  6. Eine Beschreibung der von dem Unterauftragsverarbeiter durchgeführten Verarbeitungsarten.
  7. Gegebenenfalls Übermittlungen personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation.
  8. Eine allgemeine Beschreibung der geeigneten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf:
  9. Sichere Datenspeicherung.
  10. Die Fähigkeit sicherzustellen, dauerhaft Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Resilienz der Systeme und Dienste der Verarbeitung sicherzustellen.
  11. Die Möglichkeit, die Verfügbarkeit und den Zugriff auf personenbezogene Daten im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls rechtzeitig wiederherzustellen.
  12. Ein Prozess, um regelmäßig die Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung zu testen und zu bewerten.
  13. Keine Weitergabe der Daten an Dritte, es sei denn, der Verantwortliche der Verarbeitung hat ausdrücklich genehmigt, in den gesetzlich zulässigen Fällen. Der Auftragnehmer, falls vorhanden, darf die Daten mit anderen Auftragnehmern teilen, die unter dem gleichen Verantwortlichen der Verarbeitung arbeiten, gemäß den Anweisungen des Verantwortlichen der Verarbeitung. In diesem Fall identifiziert der Verantwortliche der Verarbeitung schriftlich und im Voraus das Unternehmen, dem die Daten offenzulegen sind, die offenzulegenden Daten und die Sicherheitsmaßnahmen, die auf das betreffende Verfahren anzuwenden sind.
  14. Wenn der Unterauftragnehmer personenbezogene Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation übermitteln muss, gemäß dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats, informiert der Unterauftragnehmer den Verantwortlichen der Verarbeitung vor der Verarbeitung über diese gesetzliche Verpflichtung, es sei denn, dieses Gesetz verbietet solche Informationen aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.
  15. Der Unterauftragnehmer darf die Erbringung der beauftragten Dienstleistungen an Subunternehmer weitervergeben, sofern dies zuvor vom Verantwortlichen der Verarbeitung genehmigt wurde. In solchen Fällen teilt der Unterauftragnehmer dem Verantwortlichen der Verarbeitung schriftlich die Identität der Unterauftragnehmer mit. Darüber hinaus wird der Unterauftragnehmer den Verantwortlichen der Verarbeitung über jede Änderung bezüglich der Unterauftragnehmer informieren, und der Verantwortliche der Verarbeitung wird eine Frist von 15 Tagen haben, um schriftlich begründete Einwände zu erheben. Der Unterauftragnehmer darf die vorgenannte Subuntervergabe nur vornehmen, wenn der Verantwortliche der Verarbeitung in diesem Fristzeitraum nicht widersprochen hat. Der Unterauftragnehmer, der ebenfalls als Unterauftragnehmer gilt, verpflichtet sich außerdem, die in diesem Dokument für den Unterauftragnehmer und die vom Verantwortlichen der Verarbeitung gegebenen Anweisungen festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen. Der Unterauftragnehmer ist dafür verantwortlich, die neue Beziehung so zu regeln, dass der neue Unterauftragnehmer den gleichen Bedingungen (Anweisungen, Pflichten, Sicherheitsmaßnahmen) unterliegt und die gleichen formellen Anforderungen wie die betreffende Partei hat, was die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der betroffenen Personen betrifft. Falls der nachfolgende Unterauftragnehmer die Verpflichtungen nicht einhält, bleibt der ursprüngliche Unterauftragnehmer dem Verantwortlichen der Verarbeitung vollständig gegenüber für die Erfüllung der Verpflichtungen.
  16. Die Vertraulichkeit aller im Rahmen der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen eingesehenen personenbezogenen Daten zu wahren.
  17. Sicherstellen, dass die befugten Personen, personenbezogene Daten zu verarbeiten, sich ausdrücklich schriftlich verpflichten, Vertraulichkeit zu wahren und die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
  18. Die Unterlagen, die die GDPR-Compliance belegen, dem Verantwortlichen der Verarbeitung zur Verfügung stellen.
  19. Die notwendige Schulung zum Datenschutz für die befugten Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sicherstellen.
  20. Der Unterauftragnehmer hat den Verantwortlichen der Verarbeitung unverzüglich und ohne unangemessene Verzögerung zu informieren, sobald er von dem Verstoß Kenntnis erlangt, wenn anzunehmen ist, dass der Verstoß ein erhöhtes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt. Die Meldung muss in klarer und einfacher Sprache erfolgen und muss mindestens:
  21. Die Art der Datenschutzverletzung erläutern.
  22. Nennen Sie den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Kontaktperson, bei der weitere Informationen eingeholt werden können.
  23. Beschreiben Sie die potenziellen Folgen der Datenschutzverletzung.
  24. Beschreiben Sie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung personenbezogener Daten, einschließlich gegebenenfalls der ergriffenen Maßnahmen zur Minderung potenzieller negativer Auswirkungen.
  25. Unterstützen Sie den Verantwortlichen für die Verarbeitung bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen zum Datenschutz, sofern dies zutrifft.
  26. Den Verantwortlichen bei der Vorbereitung der Vorabkonsultationen mit der Aufsichtsbehörde unterstützen, sofern dies zutrifft.
  27. Dem Verantwortlichen für die Verarbeitung alle Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in Artikel 28 DSGVO genannten Pflichten nachzuweisen.
  28. Die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen, um dauerhaft die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Resilienz der Verarbeitungssysteme und -dienste sicherzustellen. Der Unterauftragsverarbeiter bietet ausreichende Garantien, um geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 und des Organic Law 3/2018 vom 5. Dezember zum Datenschutz und zur Gewährleistung der digitalen Rechte der Betroffenen anzuwenden und damit den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die vom Unterauftragsverarbeiter implementierten Sicherheitsmaßnahmen entsprechen dem Risikoniveau gemäß der vom Unterauftragsverarbeiter durchgeführten Risikoanalyse.
  29. Der Unterauftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflicht unterstützen, Anfragen betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu bearbeiten.
  30. Gegebenenfalls benennt der Unterauftragsverarbeiter einen Datenschutzbeauftragten (DSB) und teilt dem Verantwortlichen für die Verarbeitung schriftlich dessen Identität an die im Artikel sechs angegebene Adresse mit.
  31. Nach Erbringung der Dienstleistung verpflichtet sich der Unterauftragsverarbeiter, die personenbezogenen Daten dem Verantwortlichen zu übergeben und gegebenenfalls sämtliche Software oder Hardware, auf der sie gespeichert sind.
  32. Diese Rückgabe muss die vollständige Löschung der auf den vom Unterauftragsverarbeiter genutzten Geräten vorhandenen Daten beinhalten. Der Unterauftragsverarbeiter kann jedoch eine Kopie aufbewahren, wobei die Daten ordnungsgemäß gesperrt werden, während sich aus der Erbringung der Dienstleistungen gegebenenfalls eine Haftung ergeben kann.

Pflichten des Verantwortlichen für die Verarbeitung.

Der Verantwortliche für die Verarbeitung muss:

  1. Die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen anzuwenden, um sicherzustellen und nachzuweisen, dass die Verarbeitung DSGVO-konform ist.
  2. Die rechtliche Kontrolle über die ordnungsgemäße Einholung der verschiedenen Einwilligungen der Nutzer gemäß den Bestimmungen der DSGVO übernehmen.
  3. Die rechtliche Kontrolle über die Einhaltung der Informationspflicht gemäß den Artikeln 13 und 14 der DSGVO übernehmen.
  4. Stellen Sie sicher, dass die DSGVO vor und während der Verarbeitung eingehalten wird.
  5. Sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die im RGPD festgelegten Pflichten vor und während der Verarbeitung einhält, insbesondere die Bestimmungen des Artikels 25 der genannten Verordnung.
  6. Sicherstellen, dass die Verarbeitung und ihre Zwecke der DSGVO und der LOPD-GDD entsprechen.
  7. Dem Unterauftragnehmer die notwendigen Anweisungen zur Erbringung der Dienstleistung geben.
  8. Beachten Sie das Prinzip der Beschränkung personenbezogener Daten auf das für die Verarbeitungszwecke notwendige Maß. Folglich verpflichtet sich der Verantwortliche der Verarbeitung, die Daten soweit wie möglich zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren und dem Unterauftragnehmer stets nur die für die Erbringung der Dienstleistung unbedingt notwendigen personenbezogenen Daten bereitzustellen.
  9. Vorabkonsultationen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde durchführen.
  10. Auf Anfragen und Bitten des Unterauftragsverarbeiters antworten.
  11. Einen DSB bei Bedarf benennen und dem Unterauftragnehmer dessen Identität und Kontaktdaten mitzuteilen.